+++ EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG +++

ACHTUNG:

Bitte beachtet, dass wir aufgrund der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP unsere Jahreshauptversammlung nur unter 2G-Bedingungen durchführen dürfen. Grundlage ist die neue Corona-Verordnung des Landes RLP und das novellierte Infektionsschutzgesetz. Das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene in Präsenz teilnehmen dürfen.
Ausnahme: 12 bis 17jährige, diese benötigen jedoch einen tagesaktuellen PoC-Antigentest (Schnelltest).
Bitte haltet einen entsprechenden Nachweis am Eingang bereit.
Weiterhin müssen alle im Innenbereich grundsätzlich eine Maske tragen.
Bei einem festen Sitzplatz und Einhaltung des Mindestabstands kann die Maske abgenommen werden.
 
Vielen Dank für euer Verständnis.
B. Eis | Hygienebeauftragter


Rechtsgrundlagen:

28_CoBeLVO.pdf (rlp.de)

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Hiermit laden wir gemäß § 9 der Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Jugend-förderverein Wittlicher Tal e.V. für die Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 recht herzlich ein. Die Mitgliederversammlung findet statt am Donnerstag, den 25.11.2021, um 19:00 Uhr im Casino, Friedrichstraße 4, in Wittlich.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl eines Protokollführers
  4. Anträge zur Versammlung
  5. Feststellung der Tagesordnung
  6. Geschäftsberichte 2019/2020 und 2020/2021
  7. Vorsitzender – Geschäftsführer
  8. Sportlicher Leiter
  9. Schatzmeister
  10. Aussprache zu den Berichten
  11. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
  12. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  13. Beschlussfassung über Satzungsänderung § 10 Vorstand (* siehe unten)
  14. Wahl eines Wahlleiters
  15. Neuwahl des Vorstandes (** siehe unten)
  16. Wahl der Kassenprüfer
  17. Verschiedenes

*)  § 10 Vorstand (alt)

Der geschäftsführende Vorstand (§26 BGB) besteht aus dem

  • Vorsitzenden
  • Vorsitzenden
  • Vorstand Finanzen und Mitgliederverwaltung
  • Vorstand Medien und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorstand Marketing und Sponsoring
  • Vorstand Leistungsfußball
  • Vorstand Breitenfußball

** § 10 Vorstand (neu)

Der geschäftsführende Vorstand (§26 BGB) besteht aus dem

  1. Vorsitzenden
  2. Vorsitzenden
  3. Vorsitzenden

Anträge zur Tagesordnung können bis zum Donnerstag, den 18. November 2021, schriftlich an den Vorsitzenden Alfons Kreutz (a.kreutz@jfv-wt.de) gerichtet werden.

Vielen Dank!

Der JFV Vorstand