In der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnu
Voraussetzung für die neuen Lockerungen ist jedoch eine vollständige eine Kontaktdatenerfassung der jeweiligen Trainings- und Wettkampfgruppe! Die wiederzugelassenen Zweikämpfe und der sportliche Wettstreit erfordern eine Nachverfolgbarkeit von eventuell auftretenden Infektionsketten.
„Um die Lockerungen dauerhaft umzusetzen, sind wir weiterhin darauf angewiesen, dass sich die Sportlerinnen und Sportler so rücksichtsvoll wie bisher verhalten“, sagte der Sportminister.
Außerhalb der Trainingsstätte und für Gruppen über 30 Personen gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Zuschauerinnen und Zuschauer sind im Rahmen der bereits bekannten Veranstaltungsregeln und einem damit einhergehenden Hygienekonzept zugelassen.