Aktuell gilt nach der 33. CoBeLVO des Landes RLP:
Trainings- und Spielbetrieb ab 18 Jahre:
- Die Sportausübung ist zulässig für eine unbegrenzte Anzahl von geimpften, genesenen, getesteten oder diesen gleichgestellten* Personen.
Trainings- und Spielbetrieb 12 bis 17 Jahre:
- Die Sportausübung ist für eine unbegrenzte Zahl an Personen möglich. Es besteht keine Testpflicht.
Trainings- und Spielbetrieb 11 Jahre und jünger:
- Es gibt keine Einschränkungen.
Quelle und mehr: