31. CORONA-BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG RHEINLAND-PFALZ

Aktuell gilt nach der 31. CoBeLVO des Landes RLP vom 02.03.2022:

Der Trainings- und Spielbetrieb im Außenbereich ist unter folgenden Einschränkungen zulässig:

  • Für Trainings- und Spielbetrieb gilt für Volljährige die 3G-Regel.
  • Für Kinder unter 12 Jahren gibt es keine Beschränkungen.
  • Die Maskenpflicht entfällt bei einem festen Steh- oder Sitzplatz.

Hygienekonzept-JFV-WT:
https://www.jfv-wittlicher-tal.de/covid-19/Hygienekonzept-JFV-WT_2021-11-24.pdf